In einem offenen Brief haben wir uns wieder an den Bürgermeister und die Gemeinderatsfraktionen gewendet, denn: Angesichts der Hochwassersituation im September (Korneuburg beinahe 100jährliches) zeigte sich wohl deutlich: Eine Wohnverbauung der Werftinsel ist keine gute Idee!
Und wir haben auch die Möglichkeit einer Stellungnahme zum Örtlichen Entwicklungskonzept genutzt, um unsere Bedenken gegen die geplante Werftentwicklung deutlich (auch rechtlich untermauert) einzubringen.
Hochwasser
Die Hochwasserkatastrophe im September hat auch die Donau in Korneuburg massiv ansteigen lassen. Laut Homepage des BML (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft) war Korneuburg von einem „beinahe 100jährlichen“ Hochwasser betroffen. Dass diese Jährlichkeit nichts mehr mit der tatsächlichen Eintrittswahrscheinlichkeit eines Hochwassers zu tun hat, zeigt sich auch daran, dass wir zuletzt 2013 (und vorher 2002) von einem derartigen „100jährlichen“ Hochwasser betroffen waren! (siehe die untenstehenden Grafiken aus den Wasserstandsnachrichten der NÖ Landesregierung)



und in diesem Jahr hat’s auf der Insel so ausgesehen:

Und auch wenn das Korneuburger Stadtgebiet – glücklicherweise – durch den Hochwasserschutz vor direkten Überschwemmungen verschont geblieben sind: Das Grundwasser hat auch in Korneuburg einige Keller überflutet, wie die Stadtgemeinde berichtet.
Herzlichen Dank an die Einsatzkräfte, die hier enormes geleistet haben, um die Schäden zu beheben!
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Für das Werft-Projekt zeigt sich hier aber auch, was Viele sich schon lang gedacht haben:
Es ist einfach nicht g’scheit, im Hochwassergebiet zu bauen!
Natürlich kann man die Insel (und Zufahrt) aufschütten, um sie vor Überflutungen zu schützen – das müsste dann aber schon einiges sein, denn wenn 100jährliche Hochwässer uns zuletzt alle 10 Jahre betroffen haben, wird wohl auch die Wahrscheinlichkeit für noch höherer Pegelstände steigen.
Und natürlich kann man auch „neue“ technische Maßnahmen wie einer „weißen Wanne“ die unterirdischen Geschosse vor Grundwassereintritt schützen – und auch der damit verbundene Auftrieb kann man in den Griff bekommen, aber es kostet gewaltig viel – und letztlich wird dadurch der Retentionsraum reduziert und der Hochwasserschutz der Stadt zusätzlich strapaziert.
Und das Alles für ein Projekt, das nur Probleme schafft, aber keine Probleme löst!
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Deshalb war es uns auch wichtig, eine fundierte Stellungnahme zum örtlichen Entwicklungskonzept abzugeben, die neben rechtlichen Aspekten, die gegen das Werft-Projekt sprechen, auch diese Probleme noch einmal beim Namen nennt:
- Es ist ein Projekt, das für Korneuburg keine Probleme löst, sondern nur neue schafft.
- Die Verbauung des Werft-Geländes ist für die Stadtgemeinde nur als reines Investorenprojekt vorstellbar – dabei sind die kurz-, mittel- und langfristigen Belastungen für die Stadt unabsehbar.
- Der radikale Eingriff in’s Bestehende zerstört Donau-Ökologie und -Landschaft.
- Dem Klimawandel wird nicht Rechnung getragen – die Notwendigkeit zu Renaturierung und Entsiegelung wird außer Acht gelassen.
- Die Verkehrsprobleme Korneuburgs werden verschärft.
- Die Risiken für die Stadtgemeinde sind extrem hoch und schwer einschätzbar – technisch, finanziell, vertraglich:
– Die exponierte Lage auf der Halbinsel: Diese macht (Wohn-) Bauwerke kostenintensiv und vorerst schwer kalkulierbar. Erst im Laufe der Bauphase werden sämtliche Aufwendungen konkret einschätzbar. (Damit ein Immobilienentwickler die angestrebte Gewinnmarge erreicht, müssen – entsprechend den höheren Kosten – auch die Bauwerke höher werden!)
– Entwicklung zu einer Geisterstadt: Die Nachfrage nach – entsprechend bisherigem Konzept – Luxus-Wohneinheiten basiert zurzeit auf Einschätzungen des Immobilienentwicklungs-Partners der Stadt. (Die Geschäftsgebarung dieses Unternehmens führte zu dessen Insolvenz. Die kritischen Argumente bisheriger Interessent:innen lauteten: falscher Standort und zu hohe Dichte für Luxus-Immobilie, Hochwasserrisiko, schlechte Erreichbarkeit, unattraktive Umgebung, Autobahnlärm, Lärm vom Kulturzentrum, Windstärke, Preis.)
– Die Entscheidungsfreiheit der Stadtgemeinde wird beschnitten, ihre Belastungen werden erhöht: Die vertragliche Auslagerung der Verantwortung für ein Gesamt-Konzept an einen Immobilienentwickler nimmt der Stadtgemeinde langfristig jede Möglichkeit, eigene Ideen und Interessen zu realisieren. Der Entwickler ist in einigen Jahren nicht mehr vor Ort, aber das Vorhaben – mit all seinen Kosten und Problemen der Nutzungsphase – bleibt für immer in der Gemeinde. - Der ensemble-geschützte Kulturbereich ist existenziell bedroht.
- Das soziale Gefüge der Stadt, das in den 3 Jahrzehnten seit der Schließung des Werftbetriebs imJahr 1993 allmählich in Veränderung ist, wird abrupt irritiert. Es fehlen die sozialen und funktionalen Beziehung von Bewohner:innen dieses außerhalb des Ortsbereiches liegenden Standortes zur Korneuburger Einwohner:innenschaft und zu den Einrichtungen der Stadt.
- Die Eignung des Werft-Areals für Stadtentwicklung wird im ÖEK selbst von der Autobahn- Anschlussstelle abhängig gemacht. Die zitierte „Anschlussstelle Donau A22 in Planung“ ist an sich allerdings nicht nur mehr als fraglich hinsichtlich Planungsstatus und Realisierung, sondern führt durch stark verkehrsinduzierende Wirkung zu einer verstärkten Verkehrs-Belastung für Korneuburg (s. dazu Punkt 3 dieser Stellungnahme).
Und nicht zuletzt: Ein Abgehen von der Definition als Stadtentwicklungsgebiet im ÖEK macht das Areal auch für zukünftige Immobilien-Spekulanten uninteressanter und für die Stadtgemeinde leistbarer! Und das sollte doch wohl im Interesse Aller Gemeinderatsfraktionen liegen!
Veröffentlicht: 08. Oktober 2024